Kosten
Wenn Sie als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter aber auch als gesetzlich Krankenversicherter privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, besteht zwischen Ihnen und mir ein Vertrag (Behandlungsvertrag). Leistungen, die ich oder meine Mitarbeiter erbringen, werden auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die dafür in Rechnung gestellten Gebühren werden von Ihnen direkt an mich gezahlt.
In der Regel werden die Kosten für die Behandlung in unserer Praxis von den privaten Krankenversicherungen erstattet.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen haben wir keinen Vertrag. Wir können gesetzlich versicherten Patienten aber ein großes Spektrum an individuellen Gesundheitsleistungen anbieten. Gerne informieren wir Sie im Vorfeld auch telefonisch über anfallende Kosten für alle Leistungen in unserer Praxis.
Die gültige Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der ärztliche Leistungen aufgelistet sind, ist sehr veraltet; viele Leistungsbeschreibungen stammen aus dem Jahre 1982. Die moderne Medizin mit verbesserten oder völlig neuen diagnostischen und therapeutischen Verfahren fehlt. Deshalb ist es für einen medizinischen Laien schwer, aus den einzelnen Positionen der Gebührenordnung für Ärzte die ungefähren Behandlungskosten zu errechnen. Gerne beantworten wir hierzu Ihre Fragen.